Notice regarding archiving of photos and email notifications

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit
der AGB. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur
schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des
Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§
1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Die Nutzung ist dem
Vertragspartner sinngemäß erlaubt.
2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung,
Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung
(Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA
(Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar),
insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim
Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
„Foto: © Joe Wehrl / www.wehrl-fotografie.at“.
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer
Herstellerbezeichnung versehen ist.
2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck
erforderlich sind.
2.4. Im Falle einer Veröffentlichung ist entweder ein kostenloses
Exemplar weiterzuleiten, bzw. ein Mail mit dem Link der
Webveröffentlichung.

3. Archivierung der Daten

Sämtliche Originaldateien (RAW-Files, digitale Negative) werden 6
Monate ab Rechnungsdatum redundant archiviert. Sollte vom
Auftraggeber eine längere Archivierung erwünscht sein, so behaltet sich der Fotograf das Recht vor ein Angebot zu erstellen.

4. Übergabe der Daten
Daten werden über einen Server mit Zugangsbeschränkung als ZIP
Archiv oder in Ordnern angeboten.

5. Nutzungsrecht durch www.wehrl-fotografie.at

www.wehrl-fotografie.at behält sich vor, einen Auszug der besten Fotos
(Referenzfotos) auf den eigenen Social-Media Kanälen (Facebook,Twitter, Model-Kartei, etc.) zu
veröffentlichen. Sollte dies nicht gewünscht sein, bedarf dies einer
schriftlichen Mitteilung.

6. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung
abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und
Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat
der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich
schad- und klaglos.

7. Verlust und Beschädigung

7.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag
hergestellten Aufnahmen haftet www.wehrl-fotografie.at nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden
beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die
Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern
und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen
dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für
allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle,
Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für
entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

7.2. Punkt 7.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der
Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke,
sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten.
Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

8. Leistung und Gewährleistung

8.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann
den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen
lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft,
ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der
Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen
(fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren
Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

8.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des
Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a
ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.

8.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in
der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen,
rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von
Modellen, Reisebehinderungen etc.

8.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

9. Preise

9.1. Preise und Gebühren werden im Vorfeld schriftlich vereinbart.

9.2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt
oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das
Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen
gewährt.

9.3. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner
gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

9.4. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten
Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen
mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller
tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt
erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind
ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand
entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

10. Zahlung

10.1. Der schriftlich vereinbarte Betrag ist, innerhalb des auf der
Rechnung stehenden Zeitraums spesenfrei und ohne Abzüge auf das
auf der Rechnung stehende Konto, per PayPal oder BAR zu begleichen.
Das Zahlungsziel beträgt maximal 30 Tage nach Eingang der Rechnung.

10.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist
www.wehrl-fotografie.at berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung
Rechnung zu legen.

10.3. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender
Schadenersatzansprüche – Verzugsspesen. Auf diese wird bei
Verlängerung des Zahlungszieles um weitere 7 Tage hingewiesen. Die
Verzugszinsen betragen ab dem 38. Tag nach Rechnungslegung 10%
pro begonnener Woche.

10.4. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher –
anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen.
Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen
Betriebssitz anhängig gemacht werden.

11.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls
wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen,
wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im übrigen ist
Österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen
Kaufrecht vorgeht.

11.3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten
außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

11.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht,
als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Zum download

email: info@wehrl-fotografie.at